AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lago Elektrik GbR
§ 1 Geltungsbereich
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Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge der Lago Elektrik GbR („Lago Elektrik“), die den Verkauf, die Installation und den Service von Elektroanlagen und zugehörigen Komponenten betreffen. Alle Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Lago Elektrik nicht an, es sei denn, Lago Elektrik stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
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Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
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Der Vertrag zwischen Lago Elektrik und dem Kunden kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder spätestens durch die Lieferung bzw. Ausführung der bestellten Leistung zustande. Vor der schriftlichen Bestätigung sind alle Angebote unverbindlich.
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Angaben in Angeboten, Produktinformationen, technischen Beschreibungen oder Werbematerialien (z. B. Abbildungen, Zeichnungen) sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Änderungen und technische Anpassungen, die die Funktionalität oder den Zweck der Leistung nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
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Lago Elektrik behält sich vor, Änderungen vorzunehmen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder technischer Verbesserungen erforderlich sind, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
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Alle mit Angeboten übergebenen Unterlagen wie Pläne, Zeichnungen oder Kalkulationen bleiben Eigentum von Lago Elektrik und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 3 Lieferung und Mitwirkungspflichten des Kunden
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Lago Elektrik erbringt sämtliche Leistungen durch qualifiziertes Fachpersonal oder beauftragte Dritte.
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Lieferungen erfolgen an die in der Auftragsbestätigung genannte Adresse. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
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Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferterminen ist, dass der Kunde alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bereitstellt und vereinbarte Zahlungen leistet. Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfristen.
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Der Kunde ist verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Zugang zum Installationsort sowie für die Lagerung angelieferter Waren in einem geeigneten, sicheren Bereich zu sorgen. Alle vorbereitenden Arbeiten (z. B. Statikprüfung, Kabelverlegung) müssen bis zum vereinbarten Montagetermin abgeschlossen sein.
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Entstehen Verzögerungen oder Zusatzkosten durch unzureichende Mitwirkung des Kunden, trägt der Kunde die daraus resultierenden Kosten (z. B. für zusätzliche Anfahrten).
§ 4 Zahlungsbedingungen
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Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung bei Lieferung oder Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Skonto wird nicht gewährt.
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Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Lago Elektrik berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
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Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Lago Elektrik anerkannt sind.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Lago Elektrik.
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Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt Lago Elektrik Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Gegenstände.
§ 6 Mängelansprüche
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Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre für Verbraucher und ein Jahr für Unternehmer, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden.
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Offensichtliche Mängel müssen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
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Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder die Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen.
§ 7 Haftung
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Lago Elektrik haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet Lago Elektrik auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
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Eine Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Datenschutz
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Lago Elektrik verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
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Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Website verfügbar.
§ 9 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Widerrufsbelehrung.
§ 10 Schlussbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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Gerichtsstand ist Konstanz, soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Stand: 24. Januar 2025